PKV-Tarifwechsel
Wir sind Spezialisten für das Thema Krankenversicherung seit 1993.
Kunden vertrauen uns im PKV Tarifwechsel
Ersparnis im Durschnitt
SELBSTSTÄNDIG
LEISTUNGEN | VORHER | NACHHER |
Selbstbeteiligung | 500 Euro | 540 Euro |
Freie Arztwahl | JA | JA |
Zahn-Behandlung | 100 % | 100 % |
Zahn-Ersatz | 75 % | 85 % |
Chefarzt | JA | JA |
Krankenhaus | 2-Bett | 1-Bett |
Psychotherapie | JA | JA |
Heilpraktiker | JA | JA |
Offener Hilfsmittel-Katalog | NEIN | JA |
BEITRAG | 730 € | 490 € |
ANGESTELLT
LEISTUNGEN | VORHER | NACHHER |
Selbstbeteiligung | 250 Euro | 350 Euro |
Freie Arztwahl | ja | ja |
Zahn-Behandlung | 100 % | 100 % |
Zahn-Ersatz | 75 % | 90 % |
Chefarzt | ja | ja |
Krankenhaus | 2-Bett | 1-Bett |
Psychotherapie | ja | ja |
Heilpraktiker | ja | ja |
Offener Hilfsmittel-Katalog | nein | ja |
Beitragsentlastungs- Baustein | 0 € | 225 € |
BEITRAG | 750 Euro | 620 Euro |
Warum PKV Tarifwechsel?
Die 4 Wichtigsten Fakten, warum Sie einen Tarifwechsel durchführen sollten.
Kosten-Einsparung
Sparen Sie durchschnittlich 30 % Ihres monatlichen Beitrags ein.
Altersunabhängig
Unabhängig von Ihrem Alter einen Tarifwechsel durchführen.
Leistungs-Optimierung
Erhöhen Sie Ihre Leistungen trotz Kostenreduzierung.
Individuelle Beratung
Individuelle, transparente Beratung zu Ihrem Vertrag.
Frank Jachtenfuchs kontaktieren
Mobil: 0178-8602573
Wirtschaftliche Betrachtung
4 Schritte zur PKV-Optimierung
Wir arbeiten immer mit einem bewährtem Konzept, nur so können wir eine gleichbleibende Qualität gewährleisten.
1
Erst-Beratung
In einem persönlichem Erstgespräch gehen wir auf Ihre persönliche Situation ein und besprechen Ihre Möglichkeiten.
2
Analyse
Wir gehen in die Analyse und suchen für Sie passende Tarife, die ein vergleichbares Leistungsspektrum haben und zudem günstiger sind.
3
Angebot
Wir erstellen mehrere Angebotsanfragen bei Ihrem Versicherer und erhalten anschließend schriftlich die Beiträge zu den Tarifen.
4
Wechsel
Wir besprechen mit Ihnen die Ergebnisse und geben Ihnen eine Empfehlung ab. Sie können mit unserer Unterstützung in den neuen Tarif wechseln.
FAQ-Häufig gestellte Fragen
Ja, grundsätzlich hat jeder Privatversicherte das Recht, innerhalb seiner privaten Krankenversicherung (PKV) den Tarif zu wechseln. Dieses Recht ist im § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verankert. Versicherte können demnach ihren Versicherungsschutz anpassen, ohne dass sie ihre Altersrückstellungen verlieren. Dabei müssen einige Bedingungen beachtet werden, die wir in einem Beratungsgespräch mit Ihnen besprechen.
- Beim Wechsel zu einem Tarif mit gleichwertigem oder geringerem Leistungsniveau innerhalb derselben privaten Krankenversicherung müssen in der Regel keine neuen Gesundheitsfragen beantwortet werden.
- Dies ist im § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Eine professionelle Beratung kann helfen, den Tarifwechselprozess zu verstehen und die Notwendigkeit der Beantwortung von Gesundheitsfragen zu klären.
Ein Tarifwechsel in der PKV kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen:
- Beitragseinsparungen: Oft können durch einen Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer Beiträge eingespart werden, ohne dass Leistungen reduziert werden müssen.
- Angepasster Versicherungsschutz: Mit der Zeit können sich die Bedürfnisse an den Versicherungsschutz ändern. Ein Tarifwechsel ermöglicht es, den Schutz an die aktuelle Lebenssituation anzupassen.
- Leistungsanpassungen: Versicherte können von neuen Tarifen profitieren, die bessere Leistungen zu ähnlichen Konditionen bieten.
- Beitragsoptimierung bei steigenden Kosten: Besonders bei älteren Tarifen kann ein Wechsel zu einem neueren Tarif finanzielle Vorteile bieten, da die Kostenstrukturen oft günstiger sind.
- Vermeidung von Risikozuschlägen: Bei einem internen Tarifwechsel werden die bereits erworbenen Altersrückstellungen übertragen, und es fallen in der Regel keine Risikozuschläge an, wie es bei einem Wechsel des Versicherers der Fall wäre.
- Erhalt von Altersrückstellungen: Im Gegensatz zum Wechsel des Versicherungsunternehmens bleiben die angesparten Altersrückstellungen beim Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft erhalten.
Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Pflichtversicherungsgrenze: Wenn das Einkommen eines Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) fällt, kann dies zu einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV führen.
- Statuswechsel: Wechsel in den Status eines Arbeitnehmers, Studenten, Praktikanten oder Auszubildenden kann unter Umständen eine Rückkehr in die GKV ermöglichen.
- Altersgrenze: Für jüngere Versicherte unter 55 Jahren ist der Wechsel in der Regel leichter möglich als für ältere, da nach diesem Alter die Rückkehr in die GKV stark eingeschränkt ist.
- Selbstständigkeit und Freiberufler: Für Selbstständige und Freiberufler ist der Wechsel zurück in die GKV oft schwieriger und nur unter bestimmten Bedingungen, wie der Aufgabe der Selbstständigkeit, möglich.
- Familienversicherung: Unter bestimmten Umständen können Familienangehörige eines GKV-versicherten über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden.
- Arbeitslosigkeit: Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld kann man unter Umständen in die GKV zurückkehren.
Für den individuellen Fall ist eine genaue Prüfung der aktuellen Gesetzeslage und persönlichen Umstände notwendig.
Die durchschnittliche Ersparnis bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV) kann stark variieren und ist von mehreren Faktoren abhängig:
- Individueller Tarif: Die Ersparnis hängt von den spezifischen Leistungen des aktuellen und des neuen Tarifs ab.
- Versicherungsunternehmen: Unterschiedliche Versicherer haben unterschiedliche Tarifstrukturen und -kosten.
- Alter und Gesundheitszustand: Ältere Versicherte oder solche mit Vorerkrankungen könnten andere Tarifoptionen haben als jüngere oder gesündere Personen.
- Marktentwicklung: Aktuelle Marktentwicklungen können die Tarife und damit die möglichen Ersparnisse beeinflussen.
- Tarifauswahl: Ersparnisse können auch davon abhängen, ob man bereit ist, bestimmte Leistungen zu reduzieren oder ob man einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählt.
Konkrete Zahlen zur durchschnittlichen Ersparnis können stark schwanken und ohne genaue Analyse des Einzelfalls nicht präzise angegeben werden.
Versicherungsmakler erhalten Bestandsprovisionen von den Versicherungsgesellschaften, die von der Höhe des Versicherungsbeitrags abhängen. Daher haben sie oft kein finanzielles Interesse daran, Ihnen einen günstigeren Tarif Ihrer aktuellen Versicherung zu vermitteln. Viele Makler sind zudem nicht ausreichend über die Möglichkeit des PKV Tarifwechsels gemäß § 204 VVG informiert oder haben sich damit nicht intensiv beschäftigt. Um zukünftige finanzielle Einbußen zu vermeiden, ist es ratsam, sich auf Experten in diesem Bereich zu verlassen.
Versicherungsgesellschaften tendieren dazu, ihren Versicherten bei direkter Anfrage zwar günstigere Tarife anzubieten, diese bieten jedoch häufig geringere Leistungen. Oft wird der Standardtarif vorgeschlagen, der vergleichbar mit gesetzlichen Versicherungen ist, aber teurer sein kann. Viele attraktive Tarifoptionen werden von den Versicherern nicht aktiv beworben, da dies gegen ihre finanziellen Interessen verstößt. Ein Versicherungswechsel ist für Versicherte oft keine einfache Option, daher ist es wichtig, selbst die Initiative zu ergreifen und mit professioneller Unterstützung einen Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft zu realisieren.
Ein Wechsel des privaten Krankenversicherers kann für Personen, die bereits lange privat versichert sind, nachteilig sein, insbesondere aufgrund des Verlusts der sogenannten Altersrückstellungen. Diese Rückstellungen, die bei Ihrem aktuellen Versicherer angesammelt wurden, zielen darauf ab, die Beitragssteigerungen im Alter zu begrenzen. Bei einem Versicherungswechsel gehen diese Altersrückstellungen verloren, und der neue Versicherer muss die Beiträge ohne diese finanzielle Grundlage neu berechnen, was in der Regel zu höheren Kosten führt.
Zusätzlich führen neue Versicherer bei Antragstellung eine Risikobewertung durch, die bei älteren Antragstellern häufig zu zusätzlichen Risikoaufschlägen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen kann. Dadurch wird der Wechsel zu einem anderen Vollversicherungstarif bei einem anderen PKV-Anbieter praktisch ausgeschlossen.
Im Gegensatz dazu ermöglicht ein Tarifwechsel innerhalb Ihrer aktuellen privaten Krankenversicherung gemäß § 204 VVG die vollständige Übertragung Ihrer angesammelten Altersrückstellungen. Zudem hat sich Ihr Gesundheitszustand seit Vertragsbeginn möglicherweise verändert, was aber beim Tarifwechsel innerhalb Ihrer aktuellen Versicherung kein Hindernis darstellt.
1.Obwohl es theoretisch möglich ist, den Tarifwechsel selbst zu wechseln, erweist sich dies in der Praxis oft als kompliziert.
2.Versicherungsunternehmen zeigen wenig Interesse daran, ihre Kunden in günstigere Tarife umzustellen, da dies für sie eine Reduzierung der Einnahmen bedeutet.
3.Häufig begegnen sie solchen Anfragen mit Verzögerungstaktiken und anderen Hindernissen.
3.Zudem neigen die Versicherer dazu, ihren Kunden weniger vorteilhafte Tarifangebote zu unterbreiten. Deshalb ist die Unterstützung durch einen unabhängigen Versicherungsexperten von großem Wert.
4.Ein solcher Experte vertritt Ihre Interessen, steht Ihnen für jegliche Fragen zur Verfügung, bietet umfassende Beratung und übernimmt die gesamten Formalitäten des Tarifwechsels.
Normalerweise erfolgt bei einem Tarifwechsel eine Rückerstattung der Beiträge, jedoch gibt es einige Tarifoptionen, bei denen eine solche Rückerstattung nicht vorgesehen ist.
In vielen Fällen können Kinder optimiert werden.
Wie läuft die Dienstleistung ab?
Seit 1993 ist unser Unternehmen mit dem Gründer Frank Jachtenfuchs an der Spitze in der Versicherungsbranche aktiv, mit Schwerpunkt auf Fachwissen und ständiger Weiterbildung. Unser Fokus liegt auf Bereichen wie Private Krankenversicherung und Altersvorsorge, wobei wir uns seit 2009 auf PKV-Tarifwechselrecht spezialisiert haben. Diese Spezialisierung ermöglichte es uns, unser Angebot um die Rückführung in die Gesetzliche Krankenversicherung zu erweitern.
Die Dauer ist abhängig von Gesellschaft und Hauptfälligkeiten und bewegt sich zwischen 4 und 12 Wochen.
Wird ein Tarifwechsel nicht durchgeführt, fallen für Sie keine Kosten an.